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AGB

Liefer- und Zahlungsbedingungen (als PDF download hier klicken)

I. GELTUNGSBEREICH

Die folgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für die Gesamtdauer der Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Bei Vertragsabschluß werden diese Bedingungen für beide Seiten als verbindlich anerkannt. Entgegenstehende Bedingungen des Bestellers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Nebenabsprachen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.


II. LIEFERUNG

1. Falls nicht anders schriftlich vereinbart, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich.
2. Wir übernehmen keine Gewähr für die Einhaltung eines Liefertermins. Wir werden uns bemühen, die zugesagten Liefertermine einzuhalten, sofern alle notwendigen Angaben und Unterlagen vom Besteller rechtzeitig eingegangen sind. Unvorhergesehene Lieferungshindernisse, auf die wir keinen Einfluss haben, wie höhere Gewalt, Streik, verspätete Lieferung des Vorlieferanten etc., berechtigen den Besteller nicht, Schadenersatzansprüche geltend zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten.
3. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, die Lieferung sofort und ohne Ankündigung zurückzuhalten, bis kein Zahlungsrückstand mehr besteht. Eine Verpflichtung zum Ersatz etwaiger Schadenersatzansprüche besteht für uns dabei nicht.
4. Teillieferungen sind zulässig.


III. PREISE und ZAHLUNGEN

1. Die Berechnung erfolgt zu den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preisen. Dies trifft auch für Teillieferungen zu. 2. Der Rechnungsendbetrag ist innerhalb von 30 Tagen rein netto zu bezahlen. Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen gewähren wir 2% Skonto. Wir sind jedoch auch berechtigt, die Lieferung von sofortiger Zahlung abhängig zu machen.
3. Kommt der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung fällig, ohne daß es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf. Für Lieferungen und Leistungen an Besteller im Ausland gilt als ausdrücklich vereinbart, daß alle Kosten der Rechtsverfolgung im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, zu Lasten des Bestellers gehen.
4. Bei Überziehung des Zahlungsziels sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 7 % jährlich, geltend zu machen.
5. Es bleibt uns vorbehalten, über die Annahme von Wechseln und Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden. Sie erfolgt nur zahlungshalber. Gutschriften erfolgen nur unter üblichem Vorbehalt. Für Wechsel werden von uns die banküblichen Diskont- und Einzugsspesen berechnet. Eine Gewähr für rechtzeitigen Protest oder rechtzeitiges Inkasso übernehmen wir nicht.
6. Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Absicherung des Bestellers ist nur insoweit zulässig, als es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen handelt, die von uns schriftlich anerkannt wurden.
7. Wir sind berechtigt, unsere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.


IV. ANNULLIERUNG oder TERMINÄNDERUNG von Aufträgen

1. Die Annahme von Annullierungen bleibt uns überlassen. Bei Annahme der Annullierung behalten wir uns vor, alle uns entstehenden Kosten zu berechnen.
2. Terminänderungen werden nur angenommen, wenn sie mindestens 60 Tage vor der ursprünglich vereinbarten Lieferung bekannt gegeben werden.


V. GEFAHRENÜBERGANG

1. Versand und Verpackung erfolgen mit entsprechend üblicher Sorgfalt und nach bestem Ermessen. Sofort bei Beginn des Versands gehen jegliche Gefahren zu Lasten des Bestellers. Auf Wunsch des Bestellers werden die Sendungen von uns gegen Bruch, Feuer und Transportschäden versichert, und die Kosten dafür berechnet.
2. Wird die Auslieferung der Ware durch das Verhalten des Bestellers verzögert, so geht die Gefahr bereits von dem Tage der Versandbereitschaft an auf diesen über.


VI. EIGENTUMSVORBEHALT

1. Bis zur Bezahlung unserer gesamten Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller behalten wir uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor.
2. Sämtliche Forderungen des Bestellers aus dem Weiterverkauf werden bereits zum Abschluss des Vertrages an uns abgetreten. Der Besteller ist nur mit der Maßgabe zum Weiterverkauf berechtigt, daß die entsprechende Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht. Eine Sicherungsübereignung oder Verpfändung ist nicht gestattet. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren hat der Besteller unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Besteller verpflichtet sich, die Waren gegen Diebstahl, Feuer- und Wassergefahr zu versichern und auf Verlangen dies nachzuweisen. Die Ansprüche aus diesem Versicherungsvertrag sind an uns abgetreten. Die in unserem Eigentum stehenden Waren müssen von anderen Waren gesondert gelagert und als unser Eigentum gekennzeichnet sein.


VII. REKLAMATIONEN

1. Beanstandungen und Mängelrügen müssen schriftlich binnen 14 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort bei uns eingegangen sein. Danach gilt die Ware als abgenommen und genehmigt. In jedem Lieferungsfall ist die Höhe der Haftung durch den Verkehrswert des jeweiligen einzelnen Liefergegenstandes begrenzt. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche, für Folgeschäden insbesondere, sind ausdrücklich ausgeschlossen.


VIII. ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN

1. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages im Ganzen zur Folge.
2. Außer den vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ergänzend die allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen, der Elektroindustrie in der zum jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.


IX. ERFÜLLUNGSORT und GERICHTSSTAND

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Traunstein. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere auch bei Lieferungen ins Ausland.
PRO DESIGN Electronic GmbH, Albert-Mayer-Str. 14 – 16 D-83052 Bruckmühl
Liefer- und Zahlungsbedingungen /01.01.2010


Einkaufsbedingungen (als PDF download hier klicken)

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